Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Übersetzer/Dolmetscher und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer/Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
§2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
§3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl
der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu
überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung /
Erbringung der Dolmetschleistung notwendig sind (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.), hat der Auftraggeber unaufgefordert und
rechtzeitig dem Übersetzer/Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.
Dem Dolmetscher ist eine angemessene Frist zur Vorbereitung des
Einsatzes und zum rechtzeitigen Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren.
Ggf. ist der Dolmetscher vor dem Einsatz in die Themen und die Vorgeschichte der
Verhandlungen einzuweisen.
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers/Dolmetschers.
§4. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen
Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe
des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§5. Haftung
Der Übersetzer/Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
§6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer/Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber
bekannt werden.
§7. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Sprachmittlung
bzw. 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Der Übersetzer/Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich zum
Endpreis in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den
Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In
begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines
vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die
im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
Bei dringenden Aufträgen kann ein Eilzuschlag von bis zu 50 % des
Honorars in Rechnung gestellt werden.
Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetscheinsätze und/oder
Übersetzungen durch den Auftraggeber hat der Dolmetscher bzw. Übersetzer Anspruch auf ein
Ausfallhonorar. Das Ausfallshonorar wird folgendermaßen berechnet:
- bei Stornierung bis zwei Wochen - gebührenfrei
- bei Stornierung bis fünf Tage vor dem gebuchten Termin - 25%
- bei Stornierung bis drei Tage vor dem gebuchten Termin - 50%
- bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird das vollständige
Honorar in Rechnung gestellt.
Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich
entstandenen Kosten (beispielsweise gebuchte Flüge, Bahntickets). Kann der Dolmetscher
für den stornierten Termin einen anderen Auftrag annehmen, so wird er die hierfür
gezahlte Vergütung vom Ausfallhonorar in Abzug bringen.
§8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
Tonbandaufzeichnungen von gedolmetschten Gesprächen und deren weitere
Nutzung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Dolmetschers.
§9. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt.